Auch in dieser Saison gilt für die Schiedsrichter im Spielbetrieb des NUBs wieder die, auch im Regelwerk festgehaltene, Kleiderordnung:
- Schiedsrichtertrikot (kurz)
- Hose (kurz, schwarz)
- Stutzen
- Turnschuhe
Dabei ist die Marke der Ausrüstung nicht festgelegt. Die einzige Anforderung an die Ausrüstung ist, dass es eine Schiedsrichterausrüstung sein muss und beide Schiedsrichter die selbe Ausrüstung (Farbe, Marke, evtl. Aufdruck) nutzen. Leider kam es in der Vergangenheit sogar vor, dass Schiedsrichter mit Badelatschen auf dem Spielfeld erschienen sind.